Friedrich I., (Gesetz über die) Allgemeine Militärpflicht.
Friedrich I., (Gesetz über die) Allgemeine Militärpflicht.
Friedrich I., König von Württemberg. (Gesetz über die) Allgemeine Militärpflicht. Stuttgart, den 17. Febr. 1815. Folio. 12 Seiten. Ohne Einband. Etwas gebräunt und angestaubt. Das Gesetz regelt die allgemeine Militärpflicht, die Voraussetzungen zur Aufnahme ins Militär (Alter, Größe, Religion, gesundheitliche Tauglichkeit), die Dauer des Militärdienstes und die Ausnahmen. Juden und Wiedertäufer hatten die Möglichkeit, sich gegen eine einmalige Zahlung von 400 Gulden den Wehrdienst abzulehnen. Soldaten, die sich selbst gesundheitlichen Schaden zufügten, um dem Dienst zu entgehen (sog. “Selbstverstümmler), wurden mit acht Jahren “Arbeits-Compagnie” bestraft.
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